Konzept

Konzept des Betreuten Einzelwohnens (BEW)

1. Vorwort

Die Jugend- und Familienhilfeeinrichtungen Kaktus e.V. verfügen über vielfältige und unterschiedliche Hilfsangebote:

  1. Jugendwohngemeinschaft
  2. Übungswohnung
  3. Betreutes Einzelwohnen
  4. Flexible Hilfen

Das Betreute Einzelwohnen (BEW) hat sich aus den Konzepten der Einzelfallhilfe wie dem Sozialpädagogisch Betreutes Wohnen (SBW) und dem Intensiv Betreuten Wohnen (IBW) entwickelt und stellt ein Zusatzangebot dar, das von der Einrichtung sowohl als Nachbetreuung unserer Wohngruppenbewohner/innen genutzt wird, als auch für Jugendliche und junge Erwachsene, die noch keine Gruppenerfahrung gemacht haben und ebenfalls einen weiteren Schritt in die Verselbständigung begleitet werden sollen.

Dieses Konzept stellt eine Kurzfassung dar, da vieles bereits in der Konzeption der Jugendwohngemeinschaft erläutert wurde und übertragbar ist.

 

2. Trägerschaft

Die Trägerschaft liegt beim Verein Jugend- und Familienhilfeeinrichtungen Kaktus e.V. mit Sitz in Aachen. Dieser ist ein anerkannter freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Der Verein ist dem Dachverband Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband (DPWV) angeschlossen.

 

3. Räumliche und fachliche Ausstattung

Die Räumlichkeiten für das Betreute Einzelwohnen befinden sich in einem separaten Bereich des gleichen Gebäudes wie die Jugendwohngruppe. Eine detailliertere Beschreibung befindet sich im Konzept der Wohngruppe.

Angeboten werden Ein-Zimmer-Appartements mit eigenem Kochbereich und separatem Bad. Hauswirtschaftsräume  und  Räume zur Freizeitgestaltung stehen zur gemeinschaftlichen Nutzung zur Verfügung.

Die Betreuung der jungen Menschen im BEW wird vom Team der Wohngruppe (siehe Konzept Jugendwohngruppe) gesichert. So können wir eine kontinuierliche Betreuung und eine 24-Stunden-Aufsicht sowie den Wunsch und das Bedürfnis nach eigenständigem Wohnen gewährleisten. Die Betreuungsdichte beträgt im Betreuten Einzelwohnen 1 : 2 (pädagogische Fachkräfte zu Klienten).

 

4. Gesetzliche Grundlage

Aufgenommen werden Jugendliche und junge Volljährige auf der Grundlage der §§ 27; 34; oder 41 SGB VIII oder des BSHG § 39. In besonderen Fällen auch § 35a SGB VIII.

 

5. Ziel der Hilfen

Der/die Jugendliche oder junge Erwachsene soll befähigt werden, sich mit seiner/ihrer Situation, die zur Aufnahme geführt hat, konstruktiv auseinander zu setzen. Hierbei soll er/sie erlernen, schrittweise die Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen. Wichtiger Bestandteil der Betreuung ist die Wiederaufnahme oder Weiterführung einer Schul- oder Berufsausbildung. So werden Voraussetzungen geschaffen, die den Jugendlichen und jungen Erwachsenen eine realitätsnahe Zukunftsperspektive geben.

 

6. Zielgruppe

Das  Betreute Einzelwohnen ist eine Hilfe für Jugendliche und junge Volljährige, die schon ein gewisses Maß an Selbständigkeit mitbringen. Sie sollten in der Lage sein, alleine aufzustehen und Grundkenntnisse in der Haushaltsführung haben. Aufgrund ihres Alters oder ihrer Problemlage benötigen sie noch eine intensivere Aufsicht und bei akuten Krisen die Nähe einer Beratungsperson.

Die Voraussetzungen für eine Aufnahme sind:

  • Das Einverständnis mit der Unterbringung (Freiwilligkeit).
  • Die Bereitschaft, gesetzte Rahmenbedingungen zu akzeptieren.
  • Die Motivation, eigene Perspektiven anzugehen und zu verwirklichen.

Ausschlusskriterien:

Schwere körperliche und/oder geistige Behinderungen, akute schwere seelische Störungen, die noch keiner therapeutischen Behandlung unterliegen, eine manifeste Drogen- und/oder Alkoholsucht etc. schließen eine Aufnahme aus.

 

7. Art und Umfang der Betreuung

Für die drei Plätze im Betreuten Einzelwohnen wird die Betreuung über die Mitarbeiter der Wohngruppe gewährleistet. Bei einem Wechsel aus der Jugendwohngruppe in das BEW können wir sicherstellen, dass die Zuständigkeit der Bezugsbetreuung bestehen bleibt.

Die Betreuungszeiten sind in der Regel nachmittags und abends. Darüber hinaus werden Aufsichtspflicht und Rufbereitschaft ebenso vom Wohngruppenteam zu den übrigen Zeiten übernommen.

Der Schwerpunkt der Betreuung wird durch die Bezugsbetreuer abgedeckt. Sie werden unterstützt durch kollegiale Beratung und Supervision.

Die individuelle Förderung orientiert sich in erster Linie an den Stärken und Möglichkeiten der einzelnen Jugendlichen. Die Jugendlichen werden in ihrer Alltagskompetenz durch Anleitung, Ansprache und Reflexion gefordert und gefördert. Die Stärkung ihres Selbstwerts wird durch positive Rückmeldung und Ermutigung unterstützt. Mit dem einzelnen Jugendlichen werden intensiv die Hilfebedarfe vor der Hilfeplanfortschreibung erarbeitet und Ziele abgeleitet.

 

8. Hausordnung

Unsere Hausordnung richtet sich nach den allgemeinen Mietrichtlinien und dem Jugendschutzgesetz und den für Jugendliche und junge Erwachsene förderlichen Rahmenbedingungen. Sie beinhaltet:

  • Umgang mit Besuchern und Rückkehrzeiten
  • Regelung der Übernachtungen von Freunden
  • Kompetenzerweiterung durch Vergabe eines Haustürschlüssels
  • Eigene Verwaltung von Finanzmitteln für den Lebensunterhalt

Alles darüber hinaus kann individuell mit dem zuständigen Jugendamt verhandelt werden.

 

9. Familienarbeit

Die Eltern werden im Hilfeplanverfahren und bei grundsätzlichen erzieherischen Fragen einbezogen und angemessen in das Lebensfeld des Betreuten Einzelwohnens eingebunden.

Die Jugendlichen werden bei Beziehungsklärungen mit ihren Eltern gefördert und unterstützt. Der Kontakt zwischen Eltern und Jugendlichen wird gefördert und reflektiert.

 

10. Ablösung

Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die sich in der Maßnahme des Betreuten Einzelwohnens befinden, werden im Rahmen der Betreuung in regelmäßigen Beratungs- und Hilfeplangesprächen auf ihre Entwicklung hinsichtlich ihrer Verselbständigung überprüft.

Hat der/die Jugendliche ausreichende Alltagskompetenzen erreicht und es wird noch Betreuungsbedarf festgestellt, kann eine Weiterbetreuung in der eigenen Wohnung durch unser Angebot der Flexiblen Hilfen gewährleistet werden.

 

11. Finanzen

Die Einrichtung finanziert sich über ein anerkanntes Leistungsentgelt.

 

 

Stand 01/2018