Konzept

Konzept der Jugendwohngruppe Kaktus

1. Trägerschaft

Die Jugendwohngruppe Kaktus liegt in der Trägerschaft des Vereins Jugend- und Familienhilfeeinrichtungen Kaktus e.V. mit Sitz in Aachen.

Der Verein ist ein anerkannter freier Träger der öffentlichen Jugendhilfe und besteht seit 1985. Dachverband ist der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband (DPWV). Er wird seit 2016 von einem hauptamtlichen Vorstand geführt und von einem Aufsichtsrat unterstützt.

 

2. Fachliche Ausstattung

In der Jugendwohngruppe und den Plätzen für das Betreute Einzelwohnen arbeitet ein heterogenes Team sozialpädagogischer Fachkräfte (in der Regel Diplom-Sozialpädagoginnen, Diplom-Sozialpädagogen, Diplom-Sozialarbeiterinnen, Diplom-Sozialarbeiter sowie staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher), die zum Teil über Zusatzausbildungen in systemischer Beratung, Traumapädagogik und in Antigewalttraining verfügen.

Die Betreuungsdichte beträgt in der Jugendwohngruppe 1 : 1,91 (pädagogische Fachkräfte zu Klienten).

Nach Möglichkeit bieten wir einen Ausbildungsplatz für Berufspraktikanten.

Wöchentliche Teamsitzungen, regelmäßige Supervisionen und Fachberatungen sichern die Qualität der pädagogischen Arbeit. Die Weiterentwicklung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wird durch interne und externe Fortbildungen gefördert, beispielsweise in folgenden Bereichen:

  • Drogenproblematik und Prävention
  • Gewalt und Konfliktvermeidung
  • Sexueller Missbrauch
  • Essstörungen
  • Interkulturelle Kompetenz
  • Konzeptentwicklung
  • Partizipation
  • Beschwerdemanagement

Wir sichern eine 24-Stunden-Betreuung vor Ort. Wohngruppentreffen, sogenannte WG-Abende, finden wöchentlich statt, um neben den Einzelgesprächen in der Bezugsbetreuung oder einer Dienstzeit einen Raum zu schaffen, in dem jeder seine Wünsche und Beschwerden und seine Erwartungen an das Miteinander in der Gruppe darbringen kann.

 

3. Räumlichkeiten

Unser Haus liegt in der Püngelerstraße in Aachen-Vaalserquartier, unmittelbar an der niederländischen Grenze. Auf 390 Quadratmetern bietet es Platz für eine Wohngruppe mit integrierter Übungswohnung, sowie separaten Appartements für das Betreute Einzelwohnen.

Auf der ersten Etage befindet sich der Hauptteil der Jugendwohngruppe mit Einzelzimmern für die Jugendlichen, einem Gruppenraum, dem Dienstzimmer für die Betreuer, Toiletten, Duschen, einem Hauswirtschaftsraum und einer Küche.

Im Dachgeschoss befindet sich eine separate kleine Wohnung mit zwei Zimmern, einer Küche und einem Bad, die für zwei weitere Jugendliche als Übungswohnung eingerichtet ist. Weiterhin befindet sich dort ein Konferenz- bzw. Besprechungsraum.

Das Haus verfügt über einen Garten und ausreichende Kellerräume, welche zur Freizeitgestaltung wie Sport (gut ausgestatteter Fitnessraum) und Werken genutzt werden können.

Eine gute Infrastruktur ist in diesem Wohngebiet gegeben. Aufgrund der guten Bus- und Bahnanbindung können nahezu alle Schulen der Städteregion Aachen von den Jugendlichen angesteuert werden, sodass ein Schulwechsel nicht unbedingt von Nöten ist.  Einkaufsmöglichkeiten, umfangreiche Sport- und Freizeitmöglichkeiten sowie mehrere Ärzte sind fußläufig zu erreichen.

 

4. Zielgruppe

Die Jugendwohngruppe nimmt Jugendliche und junge Volljährige von 14 bis 18 Jahren auf, die

  • in ihrer Herkunftsfamilie nicht mehr leben können.
  • für ihre weitere Entwicklung einen überschaubaren Rahmen mit kontinuierlich ihnen zur Verfügung stehenden Bezugspersonen brauchen.
  • für ihre Verselbständigung noch ein Leben in Gemeinschaft mit Gleichaltrigen brauchen und die bereit sind, an dieser Gemeinschaft teilzunehmen und diese nach individuellen Fähigkeiten mitzugestalten.
  • einen pädagogisch unterstützten Lebensort suchen und in einem Sozialraum integriert werden wollen (Prinzip der Freiwilligkeit).
  • auf dem Weg zur Verselbständigung oder mit Rückkehroption in ihr Herkunftsmilieu mindestens für eine mittelfristige Verweildauer außerhalb ihres Elternhauses unterzubringen sind.

Akute Suchtproblematik oder akut psychische Erkrankung schließen eine Aufnahme aus.

 

5. Gesetzliche Grundlage

Aufgenommen werden Jugendliche und junge Volljährige auf der Grundlage der §§ 27, 34, oder 41 SGB VIII. In Ausnahmefällen auch § 35a SGB VIII.

 

6. Leistungen

Unser Angebot:

  • Aktive Mitgestaltung beim Hilfeplanverfahren (Zielvereinbarungen)
  • Teilnahme an Fachgesprächen und Helferkonferenzen
  • Individuelle und reflektierte Erziehungsplanung im Team der Jugendwohngemeinschaft
  • Die Entwicklung der Jugendlichen sowie die Zielplanung und die Umsetzung durch die Arbeit der Pädagogen werden dokumentiert
  • Den Jugendlichen werden für die Zeit der Unterbringung professionelle Beziehungspartner zur Verfügung gestellt
  • Prävention bei Drogenproblematik, Integration in die Nachbarschaft, Sexualaufklärung, Aufarbeitung einer Gewaltproblematik
  • Austausch mit dem zuständigen Jugendamt in Form von HPG-Vorbereitungen und Zwischenberichten

 

6.1 Aufnahmeverfahren

Nach der Aufnahmeanfrage durch das unterbringende Jugendamt findet ein intensives Vorstellungsgespräch mit dem/der Jugendlichen, dem/der zuständigen Jugendamtsmitarbeiter/in, den sozialpädagogischen Fachkräften der Jugendwohngruppe (JWG) und, in der Regel, den Personensorgeberechtigten in der Einrichtung statt, bei dem auch die Kostenübernahme geklärt wird. In diesem Gespräch wird der Lebensraum der JWG vorgestellt, die Situation des/der Jugendlichen eingehend erörtert und Ziele des/der Jugendlichen erfragt.

Die Entscheidung zur Aufnahme wird in der darauffolgenden Teamsitzung von den Fachkräften der Wohngruppe gefällt. Wir achten sehr auf eine ausgewogene Zusammensetzung der Gruppe.

Ebenso ist uns wichtig, dass der/die Jugendliche sich bewusst für das Angebot entscheidet und hierzu ausreichend Bedenkzeit erhält. Sollten sich alle Beteiligten für eine Aufnahme entscheiden, werden in einem Aufnahmegespräch die ersten Hilfeplanziele vereinbart.

Die ersten Wochen der Betreuung werden als Eingewöhnungs- und Diagnosephase verstanden, deren Auswertung in der ersten Fortschreibung des Hilfeplans erfolgt.

 

6.2 Alltag

In unserer Jugendwohngruppe sind pädagogische Fachkräfte rund um die Uhr vor Ort und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung. Sie nehmen die notwendige Aufsicht entwicklungs- und altersgemäß wahr.

Es findet pädagogisch begleitete Selbstversorgung statt, durch Unterstützung

  • bei der Organisation des Tagesablaufs
  • beim Gesundheits- und Hygieneverhalten
  • beim Einhalten von Hausregeln
  • beim Einkaufen von Lebensmitteln und beim Kochen
  • beim Putzen, Waschen und Bügeln
  • bei Behördengängen
  • beim Umgang mit Geld
  • beim Schul- und Ausbildungsbesuch.

Dies bedeutet konkret:

Jeder/jede Jugendliche ist einmal in der Woche für das Einkaufen und Zubereiten einer warmen Mahlzeit verantwortlich. Wir bieten bei Bedarf die dazu notwendige Anleitung und Unterstützung.

Jeder/jede Jugendliche übernimmt darüber hinaus eine Aufgabe im Haushalt, für deren Erledigung er bis 20:00 Uhr Zeit hat. Jeden Monat werden diese Aufgaben im Rotationsverfahren neu verteilt.

Jeder/jede Jugendliche kann an einem Tag der Woche seine Wäsche waschen und trocknen.

Es wird den Jugendlichen ermöglicht, in festgelegten Bereichen Verantwortung zu übernehmen und zunehmend in Entscheidungsprozesse einbezogen zu werden. Partizipation der Jugendlichen wird seit Jahren gelebt. Ein wichtiges Instrumentarium hierfür ist der wöchentliche WG-Abend, bei dem die Teilhabe eingefordert wird.

Durch Gruppenaktivitäten, wie gemeinsame Feiern, Fahrten und Ferienmaßnahmen und der Auseinandersetzung um Gemeinschaft und Individualität in der Gruppe, wird das Sozialverhalten der Jugendlichen gefördert. Die Gemeinschaft und die Einzelnen werden durch Rituale, wie regelmäßige gemeinsame Mahlzeiten, Feste und Feiern, Gruppenabende und Hausversammlungen, stabilisiert. Die Jugendwohngruppe ist eine altersgemäße Wohnform für Jugendliche. Sie fördert die Integration der Jugendlichen ins Gemeinwesen, indem möglichst viele vorhandene Ressourcen des Umfelds in die Arbeit einbezogen werden (Ausbildungsstellen, Arbeitsstellen, Regelschulen, Nachbarschaft, Sportvereine u. Ä.).

 

6.3 Hausordnung

Die Hausordnung beinhaltet folgende Regeln:

  • Regelmäßiger Besuch der Schule bzw. Ausbildungsstelle
  • Erledigen der Hausaufgaben – bei Bedarf unter Anleitung
  • Die Ausgehzeiten richten sich nach dem Alter der Jugendlichen. Besucher sind werktags ab 16 Uhr, innerhalb der Woche bis 22 Uhr und am Wochenende bis 23 Uhr willkommen
  • Ab 23 Uhr ist Nachtruhe
  • Alkohol-, Nikotin- und Drogenkonsum sind generell verboten
  • Kranke Jugendliche müssen zu ihrer Genesung im Haus bleiben
  • Die Teilnahme am wöchentlichen WG-Abend ist verpflichtend

 

6.4 Der Gruppenprozess

Wichtig ist, die Jugendlichen in ihrer Gruppensozialisation zu unterstützen. Um eine stabile Gruppenstruktur zu erhalten ist es notwendig, dass Jugendliche, die sich mit den Zielen der Jugendwohngruppe identifizieren, in die pädagogische Arbeit einbezogen werden, d. h., dass wir die Dynamik der Gruppe als Erprobungsfeld für die verschiedenen Rollen der/des Einzelnen bewusst als Methode einsetzen.

Der wöchentlich stattfindende WG-Abend ist ebenfalls ein wichtiges Forum, um den Gruppenprozess zu unterstützen, bei dem Partizipation von den Jugendlichen gefördert und gefordert wird. Gemeinsam mit den Jugendlichen haben wir ein Beschwerdemanagementsystem entwickelt, welches ihnen verdeutlichen soll, ihre Anliegen auf verschiedene Ebenen hervorzubringen:

Der Jugendliche geht mit seinem Problem bzw. seiner Beschwerde auf seinen Bezugsbetreuer oder den diensthabenden Betreuer zu. Sollte dieser direkte Weg nicht gewollt sein, so gibt es die Möglichkeit die Beschwerde anonym über den sogenannten Kummerkasten, einen Briefkasten im Hausflur, einzureichen. Ist es ein die Gruppe betreffendes Problem, kann es direkt auf dem WG-Abend angesprochen werden.

Jedem Jugendlichen steht es frei, sich direkt oder in einem zweiten Schritt an die Leitung der Einrichtung zu wenden.

Zudem gibt es die Möglichkeit, sich Unterstützung außerhalb der Einrichtung zu suchen. Dies kann beispielsweise der Sorgerechtsinhaber, der zuständige Jugendamtsmitarbeiter, oder eine andere Vertrauensperson sein.

 

6.5 Individuelle Förderung

Die Jugendlichen werden gemeinschaftlich vom Team betreut. Zusätzlich nimmt sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des Teams intensiv – in Form einer Bezugsbetreuung – des einzelnen Jugendlichen an.

Die Bezugsbetreuung beinhaltet:

  • Aufbau einer tragenden Beziehung
  • Einzelgespräche
  • Erarbeitung persönlicher Hilfeplanziele
  • Hilfe und Beratung bei persönlichen Problemen
  • Unterstützung und Beratung in Konfliktsituationen
  • Begleitung und Unterstützung bei der Ausbildung
  • Austausch mit dem zuständigen Jugendamt
  • Zusammenarbeit mit dem Elternhaus

Die individuelle Förderung orientiert sich in erster Linie an den Stärken und Möglichkeiten der einzelnen Jugendlichen. Die Jugendlichen werden in ihrer Alltagskompetenz durch Anleitung, vorbildhaftes Handeln und Mittun, Ansprache und Reflexion ihres Handelns gefordert und gefördert. Die Stärkung ihres Selbstwerts wird durch positive Rückmeldung und Ermutigung unterstützt.

Durch aktive und reflektierte Teilnahme am Gruppengeschehen wird die Beziehungsfähigkeit der Jugendlichen erhöht und ihre Selbststeuerung durch intensive erzieherische Auseinandersetzung mit ihrer Geschichte, ihrer Realität und ihrer Perspektive gefördert.

Eine Erweiterung ihrer sozialen Kompetenz erfahren die Jugendlichen durch eine entwicklungs- und altersgemäße Übergabe von Entscheidungskompetenz, das Einüben von Konfliktlösungsstrategien, dem Umgang mit Aggressionen und das Durchsetzen eigener Interessen.

Die Pädagogen unterstützen die Jugendlichen beim Aufbau einer realistischen Berufsperspektive oder bei der Hinführung zur Arbeitsreife. Sie unterstützen die Jugendlichen bei der schulischen und beruflichen Ausbildung oder anderen Maßnahmen, durch Anleitung, Kontrolle, Begleitung, Trainingsprogramme und durch regelmäßige Kontakte mit Lehrern, Ausbildern und Betreuern.

Die Integration ins Gemeinwesen wird individuell durch eine Orientierung auf die Mitgliedschaft in ortsansässigen Vereinen, eine aktive Teilnahme am politischen Leben, die Nutzung vorhandener Angebote offener Jugendarbeit, sowie den Besuch von Regelschulen und durch die Ausbildung in ortsansässigen Betrieben unterstützt.

Im medizinischen Bereich wird die persönliche Kompetenz durch Anleitung zur Körperpflege und Hygiene, durch Sexualberatung und durch Thematisierung von Suchtgefahren unterstützt.

Die Erfahrungen lehren uns, dass die Ziele und entsprechende Kontrakte mit der/dem Jugendlichen immer wieder individuell zu evaluieren und zu schließen sind. Wir formulieren folgende, für uns allgemeingültige Ziele:

  • Dem/der Jugendlichen in der Jugendwohngruppe Rahmen und Raum bieten, um Stärken und Schwächen zu erproben; die eigene Persönlichkeit im sozialen Umgang unter Anleitung zu entwickeln (Gruppe als Ort sozialen Lernens)
  • Einbindung der Jugendlichen in einen realistischen Rahmen, als Grundlage für die Bewältigung des späteren Alltags
  • Individuelle Förderung der schulischen und beruflichen Entwicklung
  • Verselbständigung
  • Aufarbeitung des Familienkonflikts, der zur Aufnahme in die Jugendwohngruppe geführt hat
  • Einbindung in das bestehende soziale Umfeld
  • Angebot von familienähnlichen Lebensstrukturen
  • Partizipation

 

6.6 Ablösung

Unsere Erfahrungen zeigen, dass eine Rückführung ins Elternhaus kaum erfolgt. Die Jugendlichen werden zumeist in ein eigenständiges Wohnen entlassen. Für viele ist der Schritt in diese Form des eigenständigen Wohnens mit großen Erwartungen verknüpft.

Es zeigt sich jedoch in manchen Fällen, dass Jugendliche und junge Erwachsene anfangs mit dem Wechsel von der Jugendwohngruppe in eine eigene Wohnung überfordert sind.

Deshalb bieten wir den Jugendlichen eine systematische Ablösung aus der Jugendwohngruppe in die Flexiblen Hilfen an. In der Jugendwohngruppe wird der/die Jugendliche darauf vorbereitet.

Die Überleitung begleiten die Betreuer der Wohngruppe und der Flexiblen Hilfen. Hier wird den Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Wohnung angeboten, bei der Einrichtung der Wohnung, bei Behördengängen, bei Kontakten zu Schule und Jugendamt und bei der Beziehungsgestaltung mit den Eltern, Freunden oder anderen Kontaktpersonen. Bei  der Alltagsorganisation wird bereits ein großes Maß an Selbständigkeit vorausgesetzt.

 

7. Familienarbeit

Die Eltern werden im Hilfeplanverfahren und bei grundsätzlichen erzieherischen Fragen einbezogen und angemessen in das Lebensfeld der Wohngruppe, zum Beispiel bei Festen und Feiern, eingebunden.

Die Jugendlichen werden bei Beziehungsklärungen mit ihren Eltern gefördert und unterstützt.

Bei  sehr jungen Jugendlichen ist es oft sinnvoll, durch intensive Elternarbeit und/oder Beratung eine Rückführung zu ermöglichen.

 

8. Psychologische Grundversorgung

Die Mitarbeiter der Jugendwohngruppe fördern und begleiten Jugendliche und junge Volljährige auf ihrem Weg, sich aktiv mit ihrer belasteten Situation und ihren Störungen auseinander zu setzen. Sie sensibilisieren sie für die Annahme einer angemessenen externen Hilfe. Sie begleiten und unterstützen Jugendliche im Therapieprozess und bieten eine intensive Zusammenarbeit mit ambulanten Diensten und Praxen.

 

9. Übungswohnung

Die Übungswohnung dient zur weiteren Vorbereitung der Jugendlichen auf ein eigenständiges Wohnen. Sie ist ein integrierter Bestandteil der Jugendwohngemeinschaft und als komplette Wohnung für zwei Jugendliche eingerichtet.

Die Überleitung von der Wohngruppe in die Übungswohnung orientiert sich an dem individuellen Entwicklungsstand der Jugendlichen.

Mit den Jugendlichen werden gemeinsam die Ziele vereinbart, die im Betreuungsprozess erreicht werden sollen und die sich unter anderem an folgenden Kriterien orientieren:

  • Ein ausreichendes Maß an Selbständigkeit und  Eigenverantwortlichkeit erreichen.
  • Verlässlich mit den zur Verfügung stehenden Geldern umgehen können.
  • Ausreichend Fähigkeiten entwickelt haben, den Alltag selbständig zu bewältigen.

Die Jugendlichen, die sich durch ihre Mitarbeit einen Vertrauensbonus erworben haben, können einen Haustürschlüssel beantragen.

Die Beratung der Jugendlichen in der Übungswohnung wird von den Bezugsbetreuerinnen oder Bezugsbetreuern der Jugendwohngruppe übernommen. Sie verabreden gemeinsam Termine, bei denen über die gesetzten Zielvereinbarungen und deren Umsetzung gesprochen wird. Die Verweildauer richtet sich nach dem Einzelfall.

 

10. Zusätzliche Angebote

Betreutes Einzelwohnen (BEW)

Büro:   Püngelerstraße 2a

52074 Aachen

Tel: 0241 – 87 48 11

 

Flexible Hilfen

Büro:   Franzstraße 107

52064 Aachen

Tel: 0241 – 87 93 809

 

Die Angebote der Flexiblen Hilfen und des Betreuten Einzelwohnens werden in eigenständigen Konzeptionen dargestellt.

 

11. Andere Leistungen/Hilfsmittel

Renovierungsarbeiten, Umzüge und Reparaturen werden von einem festangestellten Hausmeister erledigt.

Für Dienstfahrten steht uns ein Dienstwagen zur Verfügung.

 

12. Verwaltung

Die Aufgaben der Verwaltung werden von einer Fachkraft für alle Angebote mit einem Stellenanteil von 0,8 geleistet.

Aufgaben sind:

  • Unterstützung der Leitung bei der Aufstellung von Wirtschafts-, Stellen- und Investitionsplänen wie dem Leistungsentgelt
  • Betriebswirtschaftliches Controlling
  • Rechnungs- und Personalwesen
  • Arbeitsrecht
  • Finanzplanung und Erschließung neuer Finanzquellen
  • Beratung einzelner junger Menschen in Finanz- und Versicherungsfragen
  • Allgemeine Verwaltungsaufgaben

 

13. Qualitätssicherung

  • Konzeptentwicklung
  • Personalentwicklung
  • Beschäftigung von Fachpersonal
  • Hilfeplanverfahren (Überprüfbarkeit und Dokumentation des Angebots)
  • Dokumentation der Prozesse und Angebote
  • Regelmäßige wöchentliche Teamsitzungen
  • Kollegiale Fallberatung
  • Regelmäßige interne Prüfungen und Selbstreflexion
  • Regelmäßige Supervisionen
  • Fortbildungen
  • Facharbeitskreise
  • Regelmäßiger Austausch mit allen am Prozess beteiligten Personen wie Eltern, Jugendamtsmitarbeiterinnen und -mitarbeitern, Lehrerinnen und Lehrern, Ärztinnen und Ärzten, Psychologinnen und Psychologen, Jugendberufshilfe, Jugendgerichtshilfe etc.

 

14. Finanzen

Die Einrichtung finanziert sich über ein anerkanntes fallbezogenes Tagesleistungsentgelt.

 

 

Stand: 01/2018