Konzept

Konzept der Flexiblen Hilfen

1. Selbstverständnis und Leitideen

Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe betreuen wir Kinder und Jugendliche sowie deren Familien in schwierigen Lebenslagen. Bei den verschiedenen Unterstützungsangeboten handelt es sich um Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII § 27 in Verbindung mit § 30, 31, 35, 35a und 41. Grundhaltung der Flexiblen Hilfen ist ein humanistisches Menschenbild.

Jedes Kind hat das Recht auf eine geschützte Entwicklung seiner Persönlichkeit.

Wir versuchen im stetigen Hilfeprozess die Bedürfnisse der Familien oder der Kinder und Jugendlichen mit einzubinden. Im Sinne der Partizipation ist es uns wichtig, die Klienten/innen immer in den Entscheidungsprozess mit einzubeziehen.

Rasante gesellschaftliche Entwicklungen erfordern enorme Anpassungsleistungen. Daraus resultierende komplexe, gesellschaftliche und individuelle Herausforderungen können von unseren Klienten/innen häufig nicht mehr oder nur noch dysfunktional bewältigt werden. Vor dem Hintergrund ihrer biographischen Belastungen, Defizite und Ressourcen, unterstützen die Flexiblen Hilfen die Entwicklungspotenziale der Klienten/innen. In einem transparenten, wertschätzenden Prozess werden gemeinsam Lösungsstrategien und Hilfe zur Selbsthilfe nachhaltig aufgebaut.

 

2. Übergeordnete Ziele

Bei allen Formen der Jugend- und Familienhilfe ist das oberste Ziel die Sicherung des Kindeswohls.

Die Hinführung der Klienten/innen zu einem eigenverantwortlichen Leben als gemeinschaftsfähige Persönlichkeit im Sinne des KJHG ist anzustreben. Die Fähigkeit der Klienten/innen, ihre Persönlichkeit zu entwickeln und eigene Lebenskonzepte zu erarbeiten und zu gestalten, sind bei unseren Klienten/innen häufig durch Entwicklungsstörungen, unzureichende Förderungen und Traumatisierungen eingeschränkt oder verschüttet. Die Stärkung von Selbsthilfepotenzialen und die Aktivierung und Entfaltung eigener Ressourcen sollen dazu beitragen, familiäre Konflikte in Richtung lebbarer Perspektiven zu verändern. Innerhalb dieses Veränderungsprozesses soll die Kommunikationsfähigkeit verbessert, die Entwicklung eines tragfähigen, sozialen Netzes und der Aufbau gesundheitsfördernder Strukturen erfolgen.

 

3. Gesetzliche Grundlagen

Die Flexiblen Hilfen bieten folgende ambulante Hilfen nach § 27ff SGB VIII an:

a) Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII

b) Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

c) Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII

d) Hilfe für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene und/oder von seelischer Behinderung bedrohter Kinder, Jugendlicher und junger Volljähriger nach § 35a SGB VIII

e) Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung nach § 41 SGB VIII

f) Hilfe für junge volljährige Flüchtlinge nach § 41 SGB VIII

g) Durchführung von Klärungsaufträgen

h) Durchführung von begleiteten Umgängen nach § 18 SGB VIII

 

4. Zielgruppen und unsere spezifischen Angebote

a) Zielgruppe in der Arbeit der Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in ihrem familiären System nur unzureichend unterstützt und gefördert werden können. In dieser Zielgruppe kann häufig eine präventiv ausgerichtete pädagogische Betreuung und Begleitung einen Verbleib im gewohnten Umfeld bewirken.

Unser Angebot:

• Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Identität

• Entwicklung von Konfliktlösungsstrategien im Zusammenleben in der Familie

• Entwicklung von Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten

• Krisenintervention

• Hilfe und Unterstützung in den Bereichen Schule und Ausbildung

• Unterstützung bei der Entwicklung einer Ausbildungs- und Berufsperspektive

• Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten

• Unterstützung in der Verselbständigung

• Entwicklung einer gefestigten und selbstbestimmten Lebensführung

• Beratung bei Beziehungskonflikten mit dem Freund/der Freundin

• Verhütungs- und Schwangerschaftsberatung

• Unterstützung im Erlernen eines adäquaten Umgangs mit den digitalen Angeboten

 

b) Zielgruppen in der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII

Kernfamilien, alleinerziehende Elternteile, Patchwork-Familien, Pflegefamilien, „erweiterte Familiensysteme“ wie z. B. Großeltern. Der Lebensmittelpunkt des Kindes/der Kinder ist in diesem Hilfeangebot entscheidend.

Ein grundsätzliches Merkmal dieser Zielgruppen ist die Überlastung der Eltern im Umgang mit zunehmend komplexeren Alltagsanforderungen im Zusammenleben mit ihren Kindern. Diesen sind sie nicht mehr oder nur noch unzureichend gewachsen.

In diesen Zielgruppen ist das Kindeswohl häufig nicht nur durch beeinträchtigende Lebensumstände wie z. B. beengte Wohnverhältnisse, Armut, Arbeitslosigkeit und Verschuldung der Erziehungsberechtigten belastet. Hohe Risikofaktoren wie z. B. psychische Erkrankungen der Eltern, häusliche Gewalt und Suchterkrankungen der Erziehungsberechtigten können das Kindeswohl massiv gefährden.

Unser Angebot:

• Sicherstellung der Grundversorgung der Kinder

• Entlastung in der Alltagsbewältigung

• Unterstützung in der Strukturierung der Haushaltsführung, um Verwahrlosung entgegenzuwirken; u. U. Einbindung externer Hilfsangebote

• Entwicklung einer dem Kindeswohl fördernden Gestaltung des häuslichen Umfelds

• Erhöhung und Stärkung der Erziehungskompetenz

• Bearbeitung von Erziehungsfragen

• Sensibilisierung der Erziehungsberechtigten im Hinblick auf die Wahrnehmung kindlicher Bedarfe und Bedürfnisse und dem Umgang damit

• Begleitung und Beratung in der Sicherstellung einer kindgerechten Gesundheitsfürsorge

• Erkennen von Beziehungsmustern und deren Auswirkungen auf die einzelnen Familienmitglieder

• Krisenintervention

• Trennungskonfliktberatung

• Unterstützung in akuten Lebenskrisen

• Unterstützung in behördlichen und finanziellen Angelegenheiten

• Unterstützung in der Beantragung von Leistungen

• Begleitung zu Behörden wie Jobcenter, Kindergeldkasse, Wohnungsamt, Ausländeramt, o. Ä.

• Unterstützung im Austausch mit Kindergärten und Schulen

• Beratung und Begleitung in schulischen Angelegenheiten

 

c) Zielgruppe in der Intensiven Sozialpäd. Einzelbetreuung nach § 35 SGB VIII

Jugendliche und junge Erwachsene, die in ihrer psychischen und/oder physischen Integrität schwerwiegend beeinträchtigt sind. Diese Zielgruppe hat in ihrer Lebensbiografie häufig Erfahrungen massiver Vernachlässigungen, schwerer Misshandlungen in Form körperlicher, psychischer und/oder sexueller Gewalt gemacht. Eine nicht rollen- und altersadäquate Verantwortungsübernahme für psychisch und/oder suchtkranke Eltern führen zusätzlich zu großen Belastungs- und Überforderungssituationen, die oft über Suchtmittelkonsum kompensiert werden. Diese Zielgruppe hält sich häufig in Lebensumständen auf, die akut gefährdend und nachhaltig schädlich sind.

Unser Angebot:

• Den Jugendlichen/jungen Erwachsenen „dort abholen, wo er ist“

• Aufbau einer tragfähigen Betreuungsbeziehung mit nachsozialisierenden Erfahrungen

• Niedrigschwelliges, flexibles (zeitliches, örtliches und inhaltliches) Betreuungsangebot

• Unterstützung und Begleitung in der Alltagsbewältigung

• Motivationsarbeit zum Aufbau gesellschaftlicher Teilhabe

• Stabilisierung und Stärkung des Selbstwertgefühls

• Unterstützung bei der Impulskontrolle und Emotionsregulierung

• Aufbau und Stärkung von Resilienzen

• Einüben von Konfliktfähigkeit

• Erhöhung der Frustrationstoleranzgrenze

• Einüben von Durchhaltevermögen

• Aufarbeitung von Beziehungsabbrüchen

• Thematisierung und Bearbeitung von Drogenmissbrauch und Suchtproblemen

• Erarbeitung von aktiven und konstruktiven Lebensbewältigungsstrategien

• Gemeinsame Entwicklung einer Lebensperspektive

 

d) Zielgruppen in der Arbeit nach § 35a SGB VIII

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die psychisch krank oder von psychischer Erkrankung bedroht sind. Häufig gibt es auch psychische Erkrankungen und andere schwere Belastungen in der Familie. Diese Zielgruppe kann in ihrem familiären Rahmen nicht adäquat unterstützt und gefördert werden, sie wird oft über Stigmatisierungen in der Gesellschaft ausgegrenzt. Sie hat damit keinen/einen eingeschränkten Zugang zur gesellschaftlichen Teilhabe.

Unser Angebot:

• Unterstützung und Begleitung in der Alltagsbewältigung

• Entgegenwirken gesellschaftlicher Ausgrenzungen durch das Stigma der psychischen Erkrankung

• Entwicklung einer konstruktiven, lebensbejahenden Lebensführung

• Unterstützung bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben

• Unterstützung in der Entwicklung einer Ausbildungs- und Berufsperspektive

• Anbindung an entsprechend geeignete Angebote

• Begleitung von laufenden psychiatrischen/psychologischen und/oder therapeutischen Angeboten und Prozessen

 

e) Zielgruppe in der Hilfe nach § 41 SGB VIII: junge Volljährige und Nachbetreuung

Unser Angebot:

• Verselbständigung

• Unterstützung bei der Wohnungssuche

• Sicherung des Lebensunterhalts

• Unterstützung in der Umsetzung einer geplanten Ausbildungs- und Berufsperspektive

 

f) Zielgruppe junge volljährige Flüchtlinge nach § 41 SGB VIII

Unser Angebot:

• Sicherung eines Aufenthaltsorts

• Unterstützung bei der Klärung des Aufenthaltsstatus

• Sicherung des Lebensunterhalts

• Unterstützung bei der Anbindung an Sprachkurse

• Unterstützung bei der Integration und Verselbständigung

 

g) Zielgruppen im Rahmen eines Klärungsauftrages

Alle für einen Klärungsprozess relevante Personen/Personengruppen innerhalb und außerhalb eines Familiensystems. Klärungsaufträge werden vom Jugendamt z. B. dann eingerichtet, wenn sich im Rahmen einer bereits vorhandenen Hilfemaßnahme Fragen stellen, die nicht in dem schon laufenden Betreuungsprozess beantwortet werden können oder massive Unklarheiten im Vorfeld einer einzurichtenden Hilfe vorhanden sind. In der Regel geht es um Fragen des zukünftigen Lebensmittelpunkts des Kindes/der Kinder oder um die Einrichtung von Besuchskontakten des Kindes/der Kinder zu getrenntlebenden Elternteilen oder anderen Familienmitgliedern und deren zeitlichem Umfang. Klärungsaufträge sind zeitlich begrenzt. Sie umfassen in der Regel ein Zeitfenster von 6 Wochen.

Unser Angebot:

• Durchführung des Klärungsauftrags im Zweierteam

• Klärung des zukünftigen Aufenthaltsorts des Kindes/der Kinder unter der Prämisse des Kindeswohls

• Klärung von Besuchskontakten zwischen Kind und Elternteilen, u. a. unter dem Fokus: Wie viele Kontakte sind dem Kindeswohl zuträglich?

• Erstellen eines umfangreichen Abschlussberichts mit Empfehlungen zu einer weiteren Hilfeplanung

 

h) Zielgruppe im Rahmen begleiteter Umgänge nach §18 SGB VIII

Kindern/Jugendlichen und relevanten Bezugspersonen soll im Rahmen eines begleiteten Umgangs Kontakt ermöglicht werden, wenn der Kontakt für längere Zeit unterbrochen wurde oder aufgrund einer konfliktbehafteten Situation eines Familiensystems nicht zustande kommt. Der begleitete Umgang ist nach §18 SGB VIII eine Pflichtleistung der Jugendhilfe.

Unser Angebot:

Wir bieten begleitete Umgänge in folgenden drei Formen an:

• Unterstützender Umgang

• Begleiteter Umgang im engeren Sinne

• Beaufsichtigter, beschützter und kontrollierter Umgang

 

5. Kooperationspartner

Die Flexiblen Hilfen verfügen über ein gut funktionierendes Netzwerk mit Kooperationspartnern aus den unterschiedlichsten Fachbereichen.

Diese Vernetzungsstrukturen können bei Bedarf in der Arbeit mit allen Zielgruppen genutzt werden. Eine multidisziplinäre Zusammenarbeit ermöglicht einen differenzierteren Blick auf das Klienten/innen-System und beinhaltet kurze Informationswege. Eine effizientere Arbeit durch gemeinsame Absprachen und umfassendere (Risiko-)Einschätzungen können das Kindeswohl langfristig sichern.

Grundlage für eine effektive Netzwerkarbeit ist die Schweigepflichtentbindung der eingebundenen Institutionen gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Flexiblen Hilfen.

 

6. Auftraggeber und Hilfeplanverfahren

Der Auftraggeber der Flexiblen Hilfen ist das Jugendamt Aachen und das Jugendamt der Städteregion Aachen. Privatpersonen können keine Aufträge an die Flexiblen Hilfen erteilen. Bei Hilfebedarf müssen Privatpersonen sich an das jeweilige Jugendamt wenden.

Die Entscheidung über Beginn, Art, Umfang und Finanzierung der zu gewährenden Hilfe obliegt grundsätzlich dem zuständigen Jugendamt.

Vertreter/innen des Jugendamts setzen sich bei einem konkreten Hilfebedarf mit einem Träger der Jugend- und Familienhilfe in Verbindung. In einem ersten Gespräch wird ermittelt, ob der Träger sowohl die fachliche Kompetenz als auch zeitliche Kapazität für die spezielle Anfrage zur Verfügung stellen kann.

In einem ersten gemeinsamen Hilfeplangespräch mit Klienten/innen, Vertretern/innen des Jugendamts und Fachkräften des Trägers, wird die aktuelle Problemlage mit allen noch einmal ausführlich erörtert. Der aktuelle Hilfebedarf wird ermittelt und die Konkretisierung gemeinsamer Aufträge und anzustrebender Ziele festgelegt. Regelmäßige Folge-Hilfeplangespräche finden, je nach Hilfeform, in einem Turnus von 3 oder 6 Monaten statt. Als Grundlage für jedes Hilfeplangespräch dient ein Bericht der zuständigen Fachkraft über den Verlauf der Hilfe. Dieser Bericht wird mit den jeweiligen Klienten/innen erörtert, bei Bedarf werden Veränderungsvorschläge berücksichtigt. Die Hilfeplangespräche sollen dazu dienen, den Betreuungsverlauf kritisch zu hinterfragen und gemeinsam zu überprüfen, ob Aufträge und Ziele im Betreuungsverlauf umgesetzt werden konnten. In der Praxis zeigt sich häufig, dass sich Aufträge und Ziele im konkreten Betreuungsprozess verändern/verändern müssen. Dem muss in einer weiteren Hilfeplanung mit allen Beteiligten Rechnung getragen werden. Erfahrungsgemäß sind die Hilfen auf einen Zeitraum von 2 Jahren festgelegt. Bei Beendigung einer eingerichteten Hilfe findet immer ein Abschluss-Hilfeplangespräch mit allen Beteiligten statt. Grundlage hierfür ist ein ausführlicher Abschlussbericht der Fachkraft. Diesen hat die Fachkraft im Vorfeld mit den jeweiligen Klienten/innen durchgesprochen.

 

7. Pädagogisches Personal

Die Arbeit der Flexiblen Hilfen wird entsprechend den Standards der Stadt Aachen von Diplom-Sozialarbeitern/innen, Sozialarbeitern/innen B.A., Sozialpädagogen/innen B.A., Diplom-Sozialpädagogen/innen und Diplom-Pädagogen/innen durchgeführt.

Bei der Einstellung wird ein erweitertes Führungszeugnis gefordert.

 

8. Qualitätssicherung

Die fachliche Qualität der Mitarbeiter/innen der Flexiblen Hilfen wird kontinuierlich durch eine verbindliche Teilnahme an Fort- und Weiterbildungen, die den inhaltlichen Themen und Anforderungen der Arbeit einer Ambulanten Hilfe im Jugend- und Familienhilfebereich Rechnung trägt, gesichert. Die Anforderungen in der pädagogischen Arbeit im Rahmen der Flexiblen Hilfen unterliegen stets aktuellen gesellschaftlichen Veränderungsprozessen/ Veränderungen. Sie bedürfen einer kontinuierlichen Verifizierung und Anpassung an neue pädagogische Bedarfe und Konzepte im Rahmen der Jugend- und Familienhilfearbeit.

Darüber hinaus sichern folgende Standards die Qualität der Arbeit der Flexiblen Hilfen:

• Wöchentliche Teamsitzungen

• Kollegiale Intervision

• Monatliche Supervision

• Kontinuierliche Evaluation

• Kollegiale Beratung mit dem Kinderschutzbeauftragten der Einrichtung im Falle einer drohenden und/oder akuten Kindeswohlgefährdung nach § 8a und deren Umgang sowie Anwendung der Gefährdungsbeurteilung in Verdachtsfällen.

 

9. Zusatzleistungen

• Betreuungen im Zweierteam: Auch in Urlaubs- und/oder Krankheitszeiten einer Fachkraft, ist die Weiterführung der eingerichteten Hilfe durch eine vertraute Person, die den Hilfeprozess ebenfalls kontinuierlich begleitet, gewährleistet.

• Freizeit- und Ferienfreizeitangebote und -gestaltung

• Zusammenarbeit mit unserer Jugendwohngruppe (Püngelerstraße 2a)

• Praktische Unterstützung der Klienten durch unseren Hausmeister

• Zentrale Büroräume mit direkter Anbindung an das öffentliche Nahverkehrssystem. Die Räumlichkeiten sind vielseitig nutzbar.

• Eine gute Erreichbarkeit diverser Kooperationspartner und Behörden

 

10. Finanzierung

In den mit dem Jugendamt vereinbarten Standards ist die Finanzierung einer eingerichteten Hilfe auf der Grundlage von erbrachten Fachleistungsstunden geregelt.

 

11. Allgemeines

• Beschwerdemanagement: Die Arbeit der Flexiblen Hilfen ist immer auch eine Beziehungsarbeit. Aufgrund dessen kann es im Hilfeprozess zwischen den Helfern und den Klienten/innen zu Differenzen kommen. Die Flexiblen Hilfen sind jederzeit offen für Kritik und daran interessiert, die Differenzen im Hilfeprozess gemeinsam zu lösen. Der Beschwerdeprozess wird sowohl im Team als auch mit den Klienten/innen zeitnah und transparent besprochen. In den Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt gibt es auch die Möglichkeit, Kritik an der Hilfe zu äußern.

• Die Flexiblen Hilfen halten sich an die allgemeingültigen Datenschutzbestimmungen und unterliegen der Schweigepflicht.

 

 

Stand: 04/2022